Änderung im Zusammenhang mit "TW und Gegenstoßspieler"
Im Gegensatz zu unserer bisherigen Auslegung, dass es beim Zusammenstoß zwischen Gegenstoßspieler und völlig still stehendem Torwart zu einem Stürmerfoul (früher hieß das mal "auflaufen lassen") kommt, spricht das Regelwerk auch in diesem Fall von einer direkten Disqualifikation gegen den Torwart (gleiche logische Begründung: nur der TW kann den gefährlichen Zusammenprall ursächlich verhindern).
Das bedeutet also im Klartext: wenn der Torwart bei einem gegnerischen Gegenstoß seinen Torraum verlässt und es zu einem Zusammenstoß mit dem Gegner kommt, ist der Torwart IMMER der verantwortliche "Übeltäter", egal ob er sich nach vorne bewegt oder still steht, und somit mit D zu bestrafen. Stürmerfoul ist in diesem besonderen Fall gem. Regel 8.5 Kommentar NICHT möglich.
Andere Vergehen wie Klammern des Gegenstoßspielers durch den TW im Vorbeilaufen fallen wie auch bisher schon nicht darunter, das sind progressive Vergehen.
Wenn der Angreifer allerdings bewusst – also für den Schiedsrichter klar erkennbar – in den Torwart hineinrennt, einen Zusammenstoß somit von sich aus provoziert, dann gelten die bekannten anderenRegeln (Progression für den Angreifer und Freiwurf für den Torwart). Hier liegt keine Auslegungs-änderung vor, die Schiedsrichter müssen die jeweilige Situation erkennen und bewerten. Des Weiteren kann der Torwart nach einem Ausweichmanöver des vielleicht etwas früher in Ballbesitz gekommenen Angreifers wegen Klammern/Stoßen entsprechend bestraft werden. Auch hier hat sich regeltechnisch nichts geändert.